Newsletter comdialog - Januar
Diesen Monat sieht der Newsletter etwas anders aus: Diesmal werden Sie über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) informiert, das ab Juni 2025 neue Standards für Barrierefreiheit in Telekommunikationslösungen setzt. Außerdem erfahren Sie, wie Sie comdialog bei der Umsetzung unterstützen kann.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was Sie wissen müssen
Das BFSG, das am 28. Juni 2025 vollständig in Kraft tritt, setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Ziel ist es, Barrieren für Menschen mit Behinderungen abzubauen und Produkte sowie Dienstleistungen für alle zugänglich zu machen. Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, müssen sicherstellen, dass diese barrierefrei gestaltet sind. Dies umfasst unter anderem den Online-Handel, Telekommunikationsdienste, Bankdienstleistungen und Selbstbedienungsterminals.
Relevanz des BFSG für Telekommunikationslösungen?
Telekommunikation gilt als ein zentraler Bereich, der unter das Gesetz fällt.
Für Anbieter bedeutet das:
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Benutzeroberflächen müssen barrierefrei und kompatibel sein.
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Kommunikationskanäle wie Chats oder Telefonlösungen müssen auch für Menschen mit Behinderungen leicht zugänglich sein.
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Die Integration von Text-to-Speech und Echtzeit-Text (RTT) fördert barrierefreie Kommunikation.
Barrierefreiheit ist nicht nur ein gesetzliches Muss, sondern eine Chance, inklusiver und kundenfreundlicher zu agieren.
Die Lösung der comdialog für Sie: Chat Integration
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bringt neue Anforderungen mit sich. Die comdialogunterstützt Sie dabei, Ihre Kommunikationslösungen entsprechend weiterzuentwickeln.
Die Chat-Integration der comdialog bietet moderne Möglichkeiten für barrierefreie, digitale Kundenkommunikation und kann flexibel in bestehende Systeme eingebunden werden.
Möchten Sie mehr erfahren? Lassen Sie sich unverbindlich eine Demo zeigen und entdecken Sie die Möglichkeiten für Ihr Unternehmen!